Ambulante Pflege in Ihrem eigenen Zuhause

Medizinische Versorgung, Grundpflege und Alltagsunterstützung – dort, wo Sie sich am wohlsten fühlen.

Amulante Pflege in Waxweiler und 10km Umgebung.

Wir sind in den folgenden Orten für Sie unterwegs:

Grundpflege

Wenn alltägliche Dinge zunehmend schwerfallen, unterstützen wir Sie dort, wo Hilfe benötigt wird – zuverlässig, respektvoll und in Ihrer vertrauten Umgebung.
Unsere Grundpflege umfasst unter anderem Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Toilettengang sowie bei der Mobilität. Dabei ist uns wichtig, Ihre vorhandenen Fähigkeiten zu erhalten und Ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich zu fördern.
Die Pflege wird individuell auf Ihre persönliche Situation, Ihre Gewohnheiten und Ihren tatsächlichen Unterstützungsbedarf abgestimmt.

Häufig gestelle Fragen zur Grundpflege zu Hause

Was gehört zur Grundpflege?

Zur Grundpflege gehören körperbezogene Pflegemaßnahmen und Hilfen im täglichen Leben. Dazu zählen beispielsweise Unterstützung beim Waschen oder Duschen, bei der Mund- und Zahnpflege, beim An- und Auskleiden, beim Toilettengang sowie beim Aufstehen, Zubettgehen und bei der Mobilität.

Welche Unterstützung tatsächlich benötigt wird, richtet sich immer nach der persönlichen Situation und den vorhandenen Fähigkeiten.

Ja. Die Pflege wird gemeinsam mit Ihnen geplant. Dabei berücksichtigen wir Ihre persönlichen Wünsche, Gewohnheiten und vorhandenen Fähigkeiten.

Unser Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Deshalb unterstützen wir dort, wo Hilfe benötigt wird, und lassen Ihnen gleichzeitig so viel Eigenständigkeit wie möglich.

Bei einem anerkannten Pflegegrad können Leistungen der Grundpflege im Rahmen der Pflegesachleistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden.

Welche Leistungen übernommen werden können, hängt unter anderem vom Pflegegrad und dem individuellen Unterstützungsbedarf ab. Vor Beginn der Versorgung besprechen wir mit Ihnen transparent, welche Leistungen geplant sind und welche Kosten von der Pflegekasse getragen werden können.

Ja. Pflegebedarf kann sich im Laufe der Zeit verändern.

Wenn Sie mehr oder weniger Unterstützung benötigen oder sich Ihre persönliche Situation verändert, kann die Versorgung gemeinsam mit Ihnen entsprechend angepasst werden.

Behandlungspflege

Medizinische Maßnahmen müssen häufig auch zu Hause regelmäßig und zuverlässig durchgeführt werden. Im Rahmen der medizinischen Versorgung nach § 37 SGB V übernehmen unsere Pflegekräfte ärztlich verordnete Behandlungspflege direkt bei Ihnen in Ihrer vertrauten Umgebung.

Dazu gehören beispielsweise die Medikamentengabe, Injektionen, Blutzuckermessungen, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Kompressionsverbände sowie die professionelle Versorgung von Wunden.

Die Behandlung erfolgt nach ärztlicher Verordnung und wird individuell auf Ihre medizinischen Bedürfnisse abgestimmt. Dabei arbeiten wir eng mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren an Ihrer Versorgung beteiligten Stellen zusammen.

Häufig gestelle Fragen zur Behandlungspflege

Was gehört zur Behandlungspflege?

Zur Behandlungspflege gehören medizinische Maßnahmen, die von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet und von unseren Pflegekräften bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden.

Dazu zählen beispielsweise Medikamentengaben, Injektionen, Blutzuckermessungen, Wundversorgung, Kompressionsstrümpfe und Kompressionsverbände sowie weitere ärztlich verordnete Maßnahmen.

Ja. Die Behandlungspflege wird in der Regel von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt verordnet.

Auf der Verordnung wird festgelegt, welche medizinische Maßnahme notwendig ist und in welchem Umfang sie durchgeführt werden soll.

Nein. Für die medizinische Versorgung nach § 37 SGB V ist grundsätzlich kein Pflegegrad erforderlich.

Entscheidend ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist und von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet wurde.

Bei einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten für die Behandlungspflege grundsätzlich über die Krankenkasse abgerechnet, sofern die Voraussetzungen erfüllt und die Leistungen genehmigt sind.

Bei gesetzlich Versicherten können die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen anfallen. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um die Verordnung und die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer zu Hause von Angehörigen oder anderen vertrauten Personen gepflegt wird und Pflegegeld erhält, soll mit der Pflege nicht allein gelassen werden. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI bietet regelmäßig die Möglichkeit, die häusliche Pflegesituation gemeinsam mit einer Pflegefachkraft zu betrachten.

Bei einem persönlichen Besuch geben wir praktische Tipps für den Pflegealltag, beantworten Fragen und zeigen Möglichkeiten auf, wie die Versorgung erleichtert oder pflegende Angehörige entlastet werden können.

Dabei geht es nicht um Kontrolle, sondern darum, eine gute und sichere Pflege zu Hause zu unterstützen.

Häufige Fragen zum Beratungseinsatz

Für wen ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend?

Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und ihre Pflege zu Hause selbst organisieren, müssen den Beratungseinsatz regelmäßig in Anspruch nehmen.

Auch Menschen mit Pflegegrad 1 sowie Pflegebedürftige, die von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, können einen solchen Beratungsbesuch freiwillig auf eigene Kosten nutzen.

Bei Pflegegrad 2 bis 3 und Bezug von Pflegegeld ist der Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr erforderlich.

Bei Pflegegrad 4 bis 5 und Bezug von Pflegegeld ist der Beratungseinsatz einmal pro Vierteljahr erforderlich.

Wird ein verpflichtender Beratungseinsatz nicht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und bei wiederholtem Versäumnis sogar entziehen. Deshalb empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren.

Eine Pflegefachkraft besucht Sie in Ihrer häuslichen Umgebung und bespricht gemeinsam mit Ihnen und auf Wunsch mit Ihren Angehörigen die aktuelle Pflegesituation.

Dabei können ganz unterschiedliche Fragen angesprochen werden – beispielsweise zur täglichen Pflege, zu Hilfsmitteln, zur Entlastung pflegender Angehöriger oder zu weiteren Unterstützungsangeboten.

Ziel ist es, Ihnen praktische Hilfestellungen zu geben und dazu beizutragen, dass die Pflege zu Hause möglichst sicher und gut organisiert bleibt.

Für Pflegebedürftige entstehen für den vorgeschriebenen Beratungseinsatz keine eigenen Kosten. Die Vergütung wird von der zuständigen Pflegekasse übernommen.

Nach dem Termin bestätigen wir die Durchführung des Beratungseinsatzes gegenüber der Pflegekasse, sodass Sie sich darum nicht selbst kümmern müssen.

Hauswirtschaftliche Hilfen

Ein gepflegtes Zuhause trägt wesentlich dazu bei, sich wohl und sicher zu fühlen. Wenn alltägliche Aufgaben im Haushalt zunehmend schwerfallen, unterstützen wir Sie dort, wo Hilfe benötigt wird.

Unsere hauswirtschaftlichen Hilfen können beispielsweise die Reinigung der Wohnung, die Wäschepflege, Einkäufe oder die Zubereitung einfacher Mahlzeiten umfassen. Unser Ziel ist es, Ihnen den Alltag zu erleichtern, Ihre Selbstständigkeit zu unterstützen und dazu beizutragen, dass Sie möglichst lange gut in Ihrem eigenen Zuhause leben können.

Häufige Fragen zu unseren hauswirtschaftlichen Hilfen

Was gehört zu den hauswirtschaftlichen Hilfen?

Zu den hauswirtschaftlichen Hilfen gehören verschiedene Aufgaben, die im täglichen Haushalt anfallen. Dazu können beispielsweise das Reinigen der Wohnung, Staubsaugen und Wischen, die Wäschepflege, Betten machen, Einkaufen sowie die Zubereitung einfacher Mahlzeiten gehören.

Welche Unterstützung Sie benötigen und welche Leistungen wir übernehmen können, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen. Dabei berücksichtigen wir sowohl Ihre persönliche Situation als auch unsere verfügbaren Kapazitäten.

Hauswirtschaftliche Unterstützung kann für Menschen sinnvoll sein, die bestimmte Aufgaben im Haushalt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbst erledigen können. Das kann beispielsweise aufgrund von Alter, Pflegebedürftigkeit oder einer veränderten persönlichen Situation der Fall sein.

Ob und in welchem Umfang wir Sie unterstützen können, prüfen wir individuell. Uns ist wichtig, nur Leistungen zu vereinbaren, die wir auch zuverlässig und dauerhaft erbringen können.

Bei einem anerkannten Pflegegrad können hauswirtschaftliche Hilfen unter bestimmten Voraussetzungen über Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden. Welche Leistungen dafür genutzt werden können und in welchem Umfang die Pflegekasse die Kosten übernimmt, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Pflegegrad ab.

Vor Beginn der Unterstützung beraten wir Sie gerne zu den vorhandenen Möglichkeiten und erklären Ihnen transparent, welche Kosten übernommen werden können.

Ja. Hauswirtschaftliche Hilfen können grundsätzlich auch ohne Pflegegrad in Anspruch genommen und privat bezahlt werden.

Ob wir die gewünschte Unterstützung anbieten können, hängt jedoch auch von unseren aktuellen personellen Kapazitäten ab. Sprechen Sie uns gerne an – wir prüfen, welche Möglichkeiten wir Ihnen anbieten können.

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Pflegebedürftige Menschen sollen ihren Alltag möglichst selbstständig gestalten können,gleichzeitig brauchen auch pflegende Angehörige immer wieder Entlastung.
Dafür stellt die Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Er kann für bestimmte unterstützende Leistungen eingesetzt werden, die den Alltag erleichtern und pflegende Angehörige entlasten.
Dazu können beispielsweise hauswirtschaftliche Hilfen oder weitere geeignete Unterstützungsleistungen gehören.
Welche Leistungen wir über den Entlastungsbetrag anbieten können, hängt neben den gesetzlichen Voraussetzungen auch von unseren aktuellen personellen Kapazitäten ab. Gerne besprechen wir mit Ihnen, welche Unterstützung in Ihrer persönlichen Situation möglich ist.

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Für wen ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend?

Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und ihre Pflege zu Hause selbst organisieren, müssen den Beratungseinsatz regelmäßig in Anspruch nehmen. Auch Menschen mit Pflegegrad 1 sowie Pflegebedürftige, die von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, können einen solchen Beratungsbesuch freiwillig auf eigene Kosten nutzen.

Bei Pflegegrad 2 bis 3 und Bezug von Pflegegeld ist der Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr erforderlich. Bei Pflegegrad 4 bis 5 und Bezug von Pflegegeld ist der Beratungseinsatz einmal pro Vierteljahr erforderlich. Wird ein verpflichtender Beratungseinsatz nicht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und bei wiederholtem Versäumnis sogar entziehen. Deshalb empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren.

Eine Pflegefachkraft besucht Sie in Ihrer häuslichen Umgebung und bespricht gemeinsam mit Ihnen und auf Wunsch mit Ihren Angehörigen die aktuelle Pflegesituation. Dabei können ganz unterschiedliche Fragen angesprochen werden – beispielsweise zur täglichen Pflege, zu Hilfsmitteln, zur Entlastung pflegender Angehöriger oder zu weiteren Unterstützungsangeboten. Ziel ist es, Ihnen praktische Hilfestellungen zu geben und dazu beizutragen, dass die Pflege zu Hause möglichst sicher und gut organisiert bleibt.

Für Pflegebedürftige entstehen für den vorgeschriebenen Beratungseinsatz keine eigenen Kosten. Die Vergütung wird von der zuständigen Pflegekasse übernommen. Nach dem Termin bestätigen wir die Durchführung des Beratungseinsatzes gegenüber der Pflegekasse, sodass Sie sich darum nicht selbst kümmern müssen.

Verhinderungspflege

Bitte beachten Sie: Die Verhinderungspflege bieten wir ausschließlich als Kurzzeitaufenthalt in unserer Wohngruppe an, nicht als ambulante Pflege bei Ihnen zu Hause.

Ablauf

Von Kontaktaufnahme bis Pflegestart.

Schritt 1

Kontaktaufnahme durch den Kunden
(E-mail o. Homepage-formular)

Schritt 2

telefonisches Erstgespräch durch uns

Schritt 3

Vorort Termin & individuelle Bedarfs­ermittlung

Schritt 4

Individueller Pflegeplan & Vertrags­abschluss

Schritt 5

Start der Pflege oder Betreuung

Durch unsere hohe Qualität sind wir in der Regel ausgelastet und haben wenig Kapazitäten für neue Patieninnen. Daher können wir neue Anfragen nicht immer sofort akzeptiert werden. Fragen deshalb so früh wie möglich an

Kosten & Finanzierung der ambulanten Pflege

Welche Kosten für die ambulante Pflege entstehen und wer diese übernimmt, hängt von Ihrem persönlichen Unterstützungsbedarf, Ihrem Pflegegrad und den in Anspruch genommenen Leistungen ab.

Pflegeleistungen nach SGB XI
Bei einem anerkannten Pflegegrad können Leistungen wie Grundpflege, pflegerische Betreuung oder Hilfen bei der Haushaltsführung über die Pflegekasse finanziert werden. Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 stehen dafür monatliche Pflegesachleistungen zur Verfügung.
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben bei häuslicher Pflege zusätzlich Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Dieser kann für bestimmte anerkannte Unterstützungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden.
Behandlungspflege nach § 37 SGB V
Ärztlich verordnete medizinische Leistungen, beispielsweise Medikamentengaben, Injektionen oder Wundversorgung, werden bei Vorliegen einer Verordnung und genehmigung über die Krankenkasse abgerechnet. Dafür ist grundsätzlich kein Pflegegrad erforderlich.
Private Leistungen und Eigenanteile
Nicht alle gewünschten Leistungen werden automatisch oder vollständig von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen. Werden Leistungen über den jeweiligen Leistungsanspruch hinaus benötigt oder besteht kein entsprechender Anspruch, können diese Leistungen privat vereinbart und abgerechnet werden.
Vor Beginn der Versorgung besprechen wir mit Ihnen, welche Leistungen benötigt werden, welche Kosten voraussichtlich von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen werden und ob für Sie ein Eigenanteil entsteht. So wissen Sie bereits vor Beginn der Versorgung, womit Sie rechnen können.

Sie finden weitere infos zur Kostenübernahme unter www.pflege.de

Kontakt

Kontakt aufnehmen

Füllen Sie das Formular aus, wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

Häufig gestellte Fragen

Was gehört zur Grundpflege?

Zur Grundpflege gehören körperbezogene Pflegemaßnahmen und Hilfen im täglichen Leben. Dazu zählen beispielsweise Unterstützung beim Waschen oder Duschen, bei der Mund- und Zahnpflege, beim An- und Auskleiden, beim Toilettengang sowie beim Aufstehen, Zubettgehen und bei der Mobilität.

Welche Unterstützung tatsächlich benötigt wird, richtet sich immer nach der persönlichen Situation und den vorhandenen Fähigkeiten.

Welche Unterstützung sinnvoll ist, richtet sich nach Ihrem persönlichen Pflege- und Unterstützungsbedarf.

Dazu gehören unter anderem Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI, beispielsweise Unterstützung bei der Teil- oder Ganzkörperpflege, pflegerische Betreuung sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Ergänzend können je nach persönlicher Situation weitere Leistungen wie der Entlastungsbetrag oder ein Beratungseinsatz in Anspruch genommen werden.

Gemeinsam planen wir eine Versorgung, die möglichst gut zu Ihrem Alltag und Ihren Bedürfnissen passt.

Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung benötigt wird, welche Leistungen gewünscht sind und wie häufig unsere Mitarbeitenden zu Ihnen nach Hause kommen sollen.

Anschließend planen wir Ihre Versorgung. Verändert sich Ihr Pflegebedarf, kann die Unterstützung entsprechend angepasst werden.

Bei einem anerkannten Pflegegrad können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden. Welche Kosten übernommen werden, hängt unter anderem vom Pflegegrad und den vereinbarten Pflege- und Unterstützungsleistungen ab.

Vor Beginn der Versorgung erklären wir Ihnen transparent, welche Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden können und ob gegebenenfalls ein Eigenanteil entsteht.

Die Kosten richten sich danach, welche Leistungen Sie benötigen und wie häufig Unterstützung erforderlich ist.

Bei einem vorhandenen Pflegegrad können je nach persönlichem Anspruch Kosten von der Pflegekasse übernommen werden. Vor Beginn der Versorgung erhalten Sie von uns eine verständliche Übersicht über die geplanten Leistungen und die voraussichtlichen Kosten.