Ambulante Pflege in Ihrem eigenen Zuhause
Medizinische Versorgung, Grundpflege und Alltagsunterstützung – dort, wo Sie sich am wohlsten fühlen.
Amulante Pflege in Waxweiler und 10km Umgebung.
Wir sind in den folgenden Orten für Sie unterwegs:
- Waxweiler
- Lünebach
- Dackscheid
- Oberpierscheid
- Krautscheid
- Lichtenborn
- Plütscheid
- Lambertsberg
Grundpflege
Wenn alltägliche Dinge zunehmend schwerfallen, unterstützen wir Sie dort, wo Hilfe benötigt wird – zuverlässig, respektvoll und in Ihrer vertrauten Umgebung.
Unsere Grundpflege umfasst unter anderem Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Toilettengang sowie bei der Mobilität. Dabei ist uns wichtig, Ihre vorhandenen Fähigkeiten zu erhalten und Ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich zu fördern.
Die Pflege wird individuell auf Ihre persönliche Situation, Ihre Gewohnheiten und Ihren tatsächlichen Unterstützungsbedarf abgestimmt.
Was gehört zur Grundpflege?
Zur Grundpflege gehören körperbezogene Pflegemaßnahmen und Hilfen im täglichen Leben. Dazu zählen beispielsweise Unterstützung beim Waschen oder Duschen, bei der Mund- und Zahnpflege, beim An- und Auskleiden, beim Toilettengang sowie beim Aufstehen, Zubettgehen und bei der Mobilität.
Welche Unterstützung tatsächlich benötigt wird, richtet sich immer nach der persönlichen Situation und den vorhandenen Fähigkeiten.
Kann ich selbst bestimmen, wobei ich Unterstützung benötige?
Ja. Die Pflege wird gemeinsam mit Ihnen geplant. Dabei berücksichtigen wir Ihre persönlichen Wünsche, Gewohnheiten und vorhandenen Fähigkeiten.
Unser Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Deshalb unterstützen wir dort, wo Hilfe benötigt wird, und lassen Ihnen gleichzeitig so viel Eigenständigkeit wie möglich.
Was übernimmt die Pflegekasse bei der Grundpflege?
Bei einem anerkannten Pflegegrad können Leistungen der Grundpflege im Rahmen der Pflegesachleistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Welche Leistungen übernommen werden können, hängt unter anderem vom Pflegegrad und dem individuellen Unterstützungsbedarf ab. Vor Beginn der Versorgung besprechen wir mit Ihnen transparent, welche Leistungen geplant sind und welche Kosten von der Pflegekasse getragen werden können.
Kann die Grundpflege später angepasst werden?
Ja. Pflegebedarf kann sich im Laufe der Zeit verändern.
Wenn Sie mehr oder weniger Unterstützung benötigen oder sich Ihre persönliche Situation verändert, kann die Versorgung gemeinsam mit Ihnen entsprechend angepasst werden.
Behandlungspflege
Medizinische Maßnahmen müssen häufig auch zu Hause regelmäßig und zuverlässig durchgeführt werden. Im Rahmen der medizinischen Versorgung nach § 37 SGB V übernehmen unsere Pflegekräfte ärztlich verordnete Behandlungspflege direkt bei Ihnen in Ihrer vertrauten Umgebung.
Dazu gehören beispielsweise die Medikamentengabe, Injektionen, Blutzuckermessungen, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Kompressionsverbände sowie die professionelle Versorgung von Wunden.
Die Behandlung erfolgt nach ärztlicher Verordnung und wird individuell auf Ihre medizinischen Bedürfnisse abgestimmt. Dabei arbeiten wir eng mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren an Ihrer Versorgung beteiligten Stellen zusammen.
Was gehört zur Behandlungspflege?
Zur Behandlungspflege gehören medizinische Maßnahmen, die von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet und von unseren Pflegekräften bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden.
Dazu zählen beispielsweise Medikamentengaben, Injektionen, Blutzuckermessungen, Wundversorgung, Kompressionsstrümpfe und Kompressionsverbände sowie weitere ärztlich verordnete Maßnahmen.
Benötige ich für die Behandlungspflege eine ärztliche Verordnung?
Ja. Die Behandlungspflege wird in der Regel von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt verordnet.
Auf der Verordnung wird festgelegt, welche medizinische Maßnahme notwendig ist und in welchem Umfang sie durchgeführt werden soll.
Benötige ich für die Behandlungspflege einen Pflegegrad?
Nein. Für die medizinische Versorgung nach § 37 SGB V ist grundsätzlich kein Pflegegrad erforderlich.
Entscheidend ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist und von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet wurde.
Wer übernimmt die Kosten für die Behandlungspflege?
Bei einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten für die Behandlungspflege grundsätzlich über die Krankenkasse abgerechnet, sofern die Voraussetzungen erfüllt und die Leistungen genehmigt sind.
Bei gesetzlich Versicherten können die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen anfallen. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um die Verordnung und die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wer zu Hause von Angehörigen oder anderen vertrauten Personen gepflegt wird und Pflegegeld erhält, soll mit der Pflege nicht allein gelassen werden. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI bietet regelmäßig die Möglichkeit, die häusliche Pflegesituation gemeinsam mit einer Pflegefachkraft zu betrachten.
Bei einem persönlichen Besuch geben wir praktische Tipps für den Pflegealltag, beantworten Fragen und zeigen Möglichkeiten auf, wie die Versorgung erleichtert oder pflegende Angehörige entlastet werden können.
Dabei geht es nicht um Kontrolle, sondern darum, eine gute und sichere Pflege zu Hause zu unterstützen.
Für wen ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend?
Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und ihre Pflege zu Hause selbst organisieren, müssen den Beratungseinsatz regelmäßig in Anspruch nehmen.
Auch Menschen mit Pflegegrad 1 sowie Pflegebedürftige, die von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, können einen solchen Beratungsbesuch freiwillig auf eigene Kosten nutzen.
Wie oft muss der Beratungseinsatz durchgeführt werden?
Bei Pflegegrad 2 bis 3 und Bezug von Pflegegeld ist der Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr erforderlich.
Bei Pflegegrad 4 bis 5 und Bezug von Pflegegeld ist der Beratungseinsatz einmal pro Vierteljahr erforderlich.
Wird ein verpflichtender Beratungseinsatz nicht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und bei wiederholtem Versäumnis sogar entziehen. Deshalb empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren.
Was passiert bei einem Beratungseinsatz zu Hause?
Eine Pflegefachkraft besucht Sie in Ihrer häuslichen Umgebung und bespricht gemeinsam mit Ihnen und auf Wunsch mit Ihren Angehörigen die aktuelle Pflegesituation.
Dabei können ganz unterschiedliche Fragen angesprochen werden – beispielsweise zur täglichen Pflege, zu Hilfsmitteln, zur Entlastung pflegender Angehöriger oder zu weiteren Unterstützungsangeboten.
Ziel ist es, Ihnen praktische Hilfestellungen zu geben und dazu beizutragen, dass die Pflege zu Hause möglichst sicher und gut organisiert bleibt.
Was kostet der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Für Pflegebedürftige entstehen für den vorgeschriebenen Beratungseinsatz keine eigenen Kosten. Die Vergütung wird von der zuständigen Pflegekasse übernommen.
Nach dem Termin bestätigen wir die Durchführung des Beratungseinsatzes gegenüber der Pflegekasse, sodass Sie sich darum nicht selbst kümmern müssen.
Hauswirtschaftliche Hilfen
Ein gepflegtes Zuhause trägt wesentlich dazu bei, sich wohl und sicher zu fühlen. Wenn alltägliche Aufgaben im Haushalt zunehmend schwerfallen, unterstützen wir Sie dort, wo Hilfe benötigt wird.
Unsere hauswirtschaftlichen Hilfen können beispielsweise die Reinigung der Wohnung, die Wäschepflege, Einkäufe oder die Zubereitung einfacher Mahlzeiten umfassen. Unser Ziel ist es, Ihnen den Alltag zu erleichtern, Ihre Selbstständigkeit zu unterstützen und dazu beizutragen, dass Sie möglichst lange gut in Ihrem eigenen Zuhause leben können.
Was gehört zu den hauswirtschaftlichen Hilfen?
Zu den hauswirtschaftlichen Hilfen gehören verschiedene Aufgaben, die im täglichen Haushalt anfallen. Dazu können beispielsweise das Reinigen der Wohnung, Staubsaugen und Wischen, die Wäschepflege, Betten machen, Einkaufen sowie die Zubereitung einfacher Mahlzeiten gehören.
Welche Unterstützung Sie benötigen und welche Leistungen wir übernehmen können, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen. Dabei berücksichtigen wir sowohl Ihre persönliche Situation als auch unsere verfügbaren Kapazitäten.
Wer kann hauswirtschaftliche Hilfe in Anspruch nehmen?
Hauswirtschaftliche Unterstützung kann für Menschen sinnvoll sein, die bestimmte Aufgaben im Haushalt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbst erledigen können. Das kann beispielsweise aufgrund von Alter, Pflegebedürftigkeit oder einer veränderten persönlichen Situation der Fall sein.
Ob und in welchem Umfang wir Sie unterstützen können, prüfen wir individuell. Uns ist wichtig, nur Leistungen zu vereinbaren, die wir auch zuverlässig und dauerhaft erbringen können.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für hauswirtschaftliche Hilfen?
Bei einem anerkannten Pflegegrad können hauswirtschaftliche Hilfen unter bestimmten Voraussetzungen über Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden. Welche Leistungen dafür genutzt werden können und in welchem Umfang die Pflegekasse die Kosten übernimmt, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Pflegegrad ab.
Vor Beginn der Unterstützung beraten wir Sie gerne zu den vorhandenen Möglichkeiten und erklären Ihnen transparent, welche Kosten übernommen werden können.
Kann ich hauswirtschaftliche Hilfe auch ohne Pflegegrad erhalten?
Ja. Hauswirtschaftliche Hilfen können grundsätzlich auch ohne Pflegegrad in Anspruch genommen und privat bezahlt werden.
Ob wir die gewünschte Unterstützung anbieten können, hängt jedoch auch von unseren aktuellen personellen Kapazitäten ab. Sprechen Sie uns gerne an – wir prüfen, welche Möglichkeiten wir Ihnen anbieten können.
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Pflegebedürftige Menschen sollen ihren Alltag möglichst selbstständig gestalten können,gleichzeitig brauchen auch pflegende Angehörige immer wieder Entlastung.
Dafür stellt die Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Er kann für bestimmte unterstützende Leistungen eingesetzt werden, die den Alltag erleichtern und pflegende Angehörige entlasten.
Dazu können beispielsweise hauswirtschaftliche Hilfen oder weitere geeignete Unterstützungsleistungen gehören.
Welche Leistungen wir über den Entlastungsbetrag anbieten können, hängt neben den gesetzlichen Voraussetzungen auch von unseren aktuellen personellen Kapazitäten ab. Gerne besprechen wir mit Ihnen, welche Unterstützung in Ihrer persönlichen Situation möglich ist.
Für wen ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend?
Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und ihre Pflege zu Hause selbst organisieren, müssen den Beratungseinsatz regelmäßig in Anspruch nehmen. Auch Menschen mit Pflegegrad 1 sowie Pflegebedürftige, die von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, können einen solchen Beratungsbesuch freiwillig auf eigene Kosten nutzen.
Wie oft muss der Beratungseinsatz durchgeführt werden?
Bei Pflegegrad 2 bis 3 und Bezug von Pflegegeld ist der Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr erforderlich. Bei Pflegegrad 4 bis 5 und Bezug von Pflegegeld ist der Beratungseinsatz einmal pro Vierteljahr erforderlich. Wird ein verpflichtender Beratungseinsatz nicht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und bei wiederholtem Versäumnis sogar entziehen. Deshalb empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren.
Was passiert bei einem Beratungseinsatz zu Hause?
Eine Pflegefachkraft besucht Sie in Ihrer häuslichen Umgebung und bespricht gemeinsam mit Ihnen und auf Wunsch mit Ihren Angehörigen die aktuelle Pflegesituation. Dabei können ganz unterschiedliche Fragen angesprochen werden – beispielsweise zur täglichen Pflege, zu Hilfsmitteln, zur Entlastung pflegender Angehöriger oder zu weiteren Unterstützungsangeboten. Ziel ist es, Ihnen praktische Hilfestellungen zu geben und dazu beizutragen, dass die Pflege zu Hause möglichst sicher und gut organisiert bleibt.
Was kostet der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Für Pflegebedürftige entstehen für den vorgeschriebenen Beratungseinsatz keine eigenen Kosten. Die Vergütung wird von der zuständigen Pflegekasse übernommen. Nach dem Termin bestätigen wir die Durchführung des Beratungseinsatzes gegenüber der Pflegekasse, sodass Sie sich darum nicht selbst kümmern müssen.
Verhinderungspflege
Bitte beachten Sie: Die Verhinderungspflege bieten wir ausschließlich als Kurzzeitaufenthalt in unserer Wohngruppe an, nicht als ambulante Pflege bei Ihnen zu Hause.
Ablauf
Von Kontaktaufnahme bis Pflegestart.
Schritt 1
Kontaktaufnahme durch den Kunden
(E-mail o. Homepage-formular)
Schritt 2
telefonisches Erstgespräch durch uns
Schritt 3
Vorort Termin & individuelle Bedarfsermittlung
Schritt 4
Individueller Pflegeplan & Vertragsabschluss
Schritt 5
Start der Pflege oder Betreuung
Durch unsere hohe Qualität sind wir in der Regel ausgelastet und haben wenig Kapazitäten für neue Patieninnen. Daher können wir neue Anfragen nicht immer sofort akzeptiert werden. Fragen deshalb so früh wie möglich an
Kosten & Finanzierung der ambulanten Pflege
Welche Kosten für die ambulante Pflege entstehen und wer diese übernimmt, hängt von Ihrem persönlichen Unterstützungsbedarf, Ihrem Pflegegrad und den in Anspruch genommenen Leistungen ab.
Pflegeleistungen nach SGB XI
Bei einem anerkannten Pflegegrad können Leistungen wie Grundpflege, pflegerische Betreuung oder Hilfen bei der Haushaltsführung über die Pflegekasse finanziert werden. Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 stehen dafür monatliche Pflegesachleistungen zur Verfügung.
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben bei häuslicher Pflege zusätzlich Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Dieser kann für bestimmte anerkannte Unterstützungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden.
Behandlungspflege nach § 37 SGB V
Ärztlich verordnete medizinische Leistungen, beispielsweise Medikamentengaben, Injektionen oder Wundversorgung, werden bei Vorliegen einer Verordnung und genehmigung über die Krankenkasse abgerechnet. Dafür ist grundsätzlich kein Pflegegrad erforderlich.
Private Leistungen und Eigenanteile
Nicht alle gewünschten Leistungen werden automatisch oder vollständig von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen. Werden Leistungen über den jeweiligen Leistungsanspruch hinaus benötigt oder besteht kein entsprechender Anspruch, können diese Leistungen privat vereinbart und abgerechnet werden.
Vor Beginn der Versorgung besprechen wir mit Ihnen, welche Leistungen benötigt werden, welche Kosten voraussichtlich von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen werden und ob für Sie ein Eigenanteil entsteht. So wissen Sie bereits vor Beginn der Versorgung, womit Sie rechnen können.
Sie finden weitere infos zur Kostenübernahme unter www.pflege.de
Kontakt
Kontakt aufnehmen
Füllen Sie das Formular aus, wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Häufig gestellte Fragen
Was gehört zur Grundpflege?
Zur Grundpflege gehören körperbezogene Pflegemaßnahmen und Hilfen im täglichen Leben. Dazu zählen beispielsweise Unterstützung beim Waschen oder Duschen, bei der Mund- und Zahnpflege, beim An- und Auskleiden, beim Toilettengang sowie beim Aufstehen, Zubettgehen und bei der Mobilität.
Welche Unterstützung tatsächlich benötigt wird, richtet sich immer nach der persönlichen Situation und den vorhandenen Fähigkeiten.
Welche Leistungen übernimmt der ambulante Pflegedienst bei mir zu Hause?
Welche Unterstützung sinnvoll ist, richtet sich nach Ihrem persönlichen Pflege- und Unterstützungsbedarf.
Dazu gehören unter anderem Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI, beispielsweise Unterstützung bei der Teil- oder Ganzkörperpflege, pflegerische Betreuung sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Ergänzend können je nach persönlicher Situation weitere Leistungen wie der Entlastungsbetrag oder ein Beratungseinsatz in Anspruch genommen werden.
Gemeinsam planen wir eine Versorgung, die möglichst gut zu Ihrem Alltag und Ihren Bedürfnissen passt.
Wie läuft die ambulante Pflege zu Hause ab?
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung benötigt wird, welche Leistungen gewünscht sind und wie häufig unsere Mitarbeitenden zu Ihnen nach Hause kommen sollen.
Anschließend planen wir Ihre Versorgung. Verändert sich Ihr Pflegebedarf, kann die Unterstützung entsprechend angepasst werden.
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse bei ambulanter Pflege?
Bei einem anerkannten Pflegegrad können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden. Welche Kosten übernommen werden, hängt unter anderem vom Pflegegrad und den vereinbarten Pflege- und Unterstützungsleistungen ab.
Vor Beginn der Versorgung erklären wir Ihnen transparent, welche Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden können und ob gegebenenfalls ein Eigenanteil entsteht.
Was kostet ambulante Pflege zu Hause?
Die Kosten richten sich danach, welche Leistungen Sie benötigen und wie häufig Unterstützung erforderlich ist.
Bei einem vorhandenen Pflegegrad können je nach persönlichem Anspruch Kosten von der Pflegekasse übernommen werden. Vor Beginn der Versorgung erhalten Sie von uns eine verständliche Übersicht über die geplanten Leistungen und die voraussichtlichen Kosten.
Was passiert, wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen?
Wenn die verfügbaren Leistungen der Pflegeversicherung nicht alle benötigten oder gewünschten Leistungen abdecken, können zusätzliche Leistungen grundsätzlich auch privat vereinbart werden.
Wir erklären Ihnen vorab transparent, welche Kosten von der Pflegekasse übernommen werden können und welche gegebenenfalls selbst zu tragen sind.
Kann ich auch ohne Pflegegrad Unterstützung durch einen Pflegedienst erhalten?
Ja. Auch ohne Pflegegrad können bestimmte Pflege- und Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden.
Je nach persönlicher Situation können diese über andere Kostenträger finanziert werden oder müssen privat bezahlt werden. Gerne besprechen wir mit Ihnen, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall infrage kommen.
Kann ich selbst bestimmen, welche Unterstützung ich zu Hause erhalte?
Die Versorgung wird gemeinsam mit Ihnen geplant. Dabei berücksichtigen wir Ihren tatsächlichen Pflegebedarf, Ihre persönlichen Wünsche, vorhandene Ansprüche gegenüber der Pflegeversicherung und die Möglichkeiten der ambulanten Versorgung.
Uns ist wichtig, dass Sie möglichst viel Selbstständigkeit behalten und nur dort Unterstützung erhalten, wo Sie diese benötigen oder wünschen.
Wie oft kann der ambulante Pflegedienst zu mir kommen?
Wie häufig wir zu Ihnen kommen, richtet sich nach Ihrem individuellen Pflege- und Unterstützungsbedarf.
Manche Menschen benötigen nur zu bestimmten Zeiten Unterstützung, andere mehrmals täglich. Gemeinsam besprechen wir, welcher Umfang für Ihre Versorgung notwendig und innerhalb unserer Tourenplanung organisatorisch möglich ist.
Kommen möglichst immer dieselben Pflegekräfte zu mir?
Wir versuchen, Ihre Versorgung mit einem möglichst vertrauten Kreis von Mitarbeitenden zu organisieren. Gerade in der häuslichen Pflege sind Vertrauen, Verlässlichkeit und persönliche Beziehungen besonders wichtig.
Aufgrund von Dienstplänen, Urlaub, freien Tagen oder Krankheit lässt sich jedoch nicht immer gewährleisten, dass ausschließlich dieselben Pflegekräfte zu Ihnen kommen.
Kann die ambulante Pflege später angepasst werden?
Ja. Der Pflege- und Unterstützungsbedarf kann sich im Laufe der Zeit verändern. Deshalb kann auch die bestehende Versorgung angepasst werden.
Wenn Sie mehr oder weniger Unterstützung benötigen oder sich Ihre persönliche Situation verändert, sprechen Sie uns einfach an. Gemeinsam prüfen wir, wie die weitere Versorgung sinnvoll gestaltet werden kann.
Was passiert, wenn pflegende Angehörige vorübergehend ausfallen?
Wenn pflegende Angehörige beispielsweise aufgrund von Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen vorübergehend ausfallen, können je nach persönlicher Situation verschiedene Möglichkeiten zur Entlastung infrage kommen.
Sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an. Gemeinsam schauen wir, welche Unterstützung benötigt wird und was wir im Rahmen unserer verfügbaren Kapazitäten ermöglichen können.