Pflege in einer unserer Wohngruppen
Medizinische Versorgung, Grundpflege und Alltagsunterstützung – dort, wo Sie sich am wohlsten fühlen.
Seniorenresidenz "Zur alten Schule"
Jede unserer Wohneinheiten ist wie eine eigene Wohnung eingerichtet, damit sich unsere Bewohnenden so wohl wie möglich fühlen. Folgende Merkmal finden sie in jeder Einheit:
eigene Küche; eigenes Bad; individuell gestaltbarer Wohn-/Schlafraum.
Es gibt im Erdgeschoss einen großen Gemeinschaftsraum für gemeinsame, Mahlzeiten, morgendliche Aktivitäten oder gesellige Abende.
Das Außengelände beläuft sich auf eine Größe von etwa 600 m²; ist barrierefrei, verkehrsgeschützt und bietet beschattete Sitzplätze.
Wir haben uns bewusst für eine familiäre Hausgröße statt einen Massenbetrieb entschieden, so können wir eng mit Angehörigen als “dritte Säule” zusammenarbeiten.
Grundpflege
Auch in unserer Seniorenresidenz „Zur alten Schule“ richtet sich die Grundpflege nach den individuellen Bedürfnissen jedes einzelnen Bewohners.
Unsere Pflegekräfte unterstützen dort, wo im Alltag Hilfe benötigt wird – zum Beispiel bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Nahrungsaufnahme oder bei der Mobilität. Dabei achten wir darauf, persönliche Gewohnheiten zu erhalten und die Pflege möglichst selbstverständlich in den Tagesablauf zu integrieren.
Unser Ziel ist es, Sicherheit zu geben und gleichzeitig so viel Selbstständigkeit und Eigenständigkeit wie möglich zu bewahren.
Was gehört zur Grundpflege in der Seniorenresidenz?
Zur Grundpflege gehören beispielsweise Unterstützung beim Waschen oder Duschen, bei der Mund- und Zahnpflege, beim An- und Auskleiden, beim Toilettengang, bei der Nahrungsaufnahme sowie beim Aufstehen, Zubettgehen und bei der Mobilität.
Welche Unterstützung ein Bewohner erhält, richtet sich nach seinem persönlichen Pflegebedarf, seinen Gewohnheiten und seinen vorhandenen Fähigkeiten.
Wie wird die Pflege in den Alltag der Bewohner integriert?
Die Pflege soll sich möglichst am gewohnten Tagesablauf des Bewohners orientieren und nicht umgekehrt.
Persönliche Gewohnheiten, Wünsche und individuelle Bedürfnisse berücksichtigen wir deshalb so weit wie möglich. Gleichzeitig fördern wir vorhandene Fähigkeiten und unterstützen dort, wo Hilfe benötigt wird.
Kann die Grundpflege individuell angepasst werden?
Ja. Jeder Bewohner hat unterschiedliche Bedürfnisse, Gewohnheiten und Fähigkeiten. Deshalb wird auch die Pflege individuell geplant.
Dabei achten wir darauf, möglichst viel Selbstständigkeit zu erhalten und gleichzeitig die notwendige Unterstützung und Sicherheit zu gewährleisten.
Wer übernimmt die Kosten für die Grundpflege?
Bei einem anerkannten Pflegegrad können ambulante Pflegeleistungen über die Pflegeversicherung finanziert werden.
Welche Leistungen und Beträge zur Verfügung stehen, hängt unter anderem vom jeweiligen Pflegegrad und der persönlichen Versorgungssituation ab. Wir erklären Ihnen transparent, welche Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden können und welche Kosten gegebenenfalls selbst getragen werden müssen.
Behandlungspflege
Auch in unserer Seniorenresidenz „Zur alten Schule“ können notwendige medizinische Maßnahmen direkt im vertrauten Wohnumfeld durchgeführt werden. Im Rahmen der medizinischen Versorgung nach § 37 SGB V übernehmen unsere Pflegekräfte die ärztlich verordnete Behandlungspflege unserer Bewohner.
Dazu gehören beispielsweise die Medikamentengabe, Injektionen, Blutzuckermessungen, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Kompressionsverbände sowie die professionelle Versorgung von Wunden.
Die medizinischen Maßnahmen werden zuverlässig in den Alltag der Bewohner integriert. Dabei arbeiten wir eng mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten zusammen und stimmen die Versorgung auf die individuellen medizinischen Bedürfnisse jedes Bewohners ab.
Welche Leistungen gehören zur Behandlungspflege?
Je nach ärztlicher Verordnung können verschiedene medizinische Maßnahmen direkt in unserer Seniorenresidenz durchgeführt werden.
Dazu gehören beispielsweise Medikamentengaben, Injektionen, Blutzuckermessungen, Wundversorgung, Kompressionsstrümpfe und Kompressionsverbände sowie weitere ärztlich verordnete Maßnahmen.
Wer verordnet die Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege wird von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt verordnet.
Unsere Pflegekräfte übernehmen anschließend die verordneten medizinischen Maßnahmen und führen diese entsprechend der ärztlichen Vorgaben durch.
Benötigen Bewohner für die Behandlungspflege einen Pflegegrad?
Nein. Auch in unserer Seniorenresidenz ist für die medizinische Versorgung nach § 37 SGB V grundsätzlich kein Pflegegrad erforderlich.
Entscheidend sind die medizinische Notwendigkeit und eine entsprechende ärztliche Verordnung.
Wer übernimmt die Kosten für die Behandlungspflege?
Bei einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten für die Behandlungspflege grundsätzlich über die Krankenkasse abgerechnet, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Leistung genehmigt wurde.
Welche Leistungen im individuellen Fall übernommen werden, richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und den jeweiligen Voraussetzungen der Krankenkasse.
Betreuung und Hauswirtschaft
Ein gutes Zuhause besteht aus mehr als Pflege. Ebenso wichtig sind ein geregelter Alltag, gemeinsame Erlebnisse, persönliche Ansprache und die vielen kleinen Dinge, die täglich erledigt werden müssen.
In unserer Wohngemeinschaft unterstützen wir die Bewohner bei der Gestaltung ihres Alltags und bei hauswirtschaftlichen Aufgaben. Dazu gehören beispielsweise gemeinsame Mahlzeiten, Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten, Wäsche und Ordnung sowie Beschäftigung und gemeinsame Aktivitäten.
Dabei steht nicht im Vordergrund, den Bewohnern alles abzunehmen. Wer möchte und kann, darf sich weiterhin am täglichen Leben beteiligen. Denn auch kleine Aufgaben, vertraute Gewohnheiten und das gemeinsame Miteinander tragen dazu bei, Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhalten.
Was umfasst die Betreuung in der Wohngemeinschaft?
Die Betreuung orientiert sich an den persönlichen Bedürfnissen, Interessen und Fähigkeiten unserer Bewohner.
Dazu können Gespräche, gemeinsame Beschäftigungen, Spaziergänge, kleinere Aktivitäten oder einfach das gemeinsame Verbringen von Zeit gehören. Ebenso wichtig ist die Unterstützung dabei, den eigenen Tagesablauf möglichst vertraut und selbstbestimmt zu gestalten.
Nicht jeder Bewohner möchte das Gleiche – deshalb soll auch die Betreuung nicht für alle gleich aussehen.
Welche hauswirtschaftlichen Aufgaben werden übernommen?
Zum gemeinsamen Alltag gehören viele hauswirtschaftliche Aufgaben. Dazu zählen unter anderem die Zubereitung und Organisation der Mahlzeiten, Reinigung und Ordnung in den gemeinschaftlichen Bereichen sowie weitere regelmäßig anfallende Tätigkeiten im Haushalt.
Auch bei der persönlichen Wäsche und bei Aufgaben rund um den eigenen Wohnbereich kann je nach vereinbarter Leistung Unterstützung erfolgen.
Welche Aufgaben konkret übernommen werden, erläutern wir Ihnen ausführlich vor einem Einzug.
Können sich die Bewohner am Alltag und an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten beteiligen?
Sehr gerne – sofern der Bewohner dies möchte und seine Fähigkeiten es zulassen.
Ob beim Vorbereiten einer Mahlzeit, Tischdecken, gemeinsamen Backen oder anderen kleinen Aufgaben: Vertraute Tätigkeiten können Struktur geben und dazu beitragen, vorhandene Fähigkeiten möglichst lange zu erhalten.
Dabei gibt es keine Verpflichtung. Jeder Bewohner entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang er sich beteiligen möchte.
Wie wird der Alltag in der Wohngemeinschaft gestaltet?
Unser Alltag soll sich möglichst an einem normalen Zuhause orientieren und nicht nach einem starren Tagesprogramm ablaufen.
Gemeinsame Mahlzeiten und Aktivitäten können dem Tag Struktur geben, gleichzeitig bleiben persönliche Gewohnheiten und Rückzugsmöglichkeiten erhalten. Manche Bewohner verbringen gerne viel Zeit in Gemeinschaft, andere benötigen mehr Ruhe und Zeit für sich.
Uns ist wichtig, beides zu ermöglichen: Gemeinschaft, wenn sie gewünscht wird, und Privatsphäre, wenn sie gebraucht wird.
Tagesbetreuung in unserer Wohngemeinschaft
Unsere Tagesbetreuung bietet älteren und pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, den Tag von vormittags bis nachmittags in unserer Seniorenresidenz „Zur alten Schule“ zu verbringen.
Unsere Tagesgäste nehmen am Leben in der Gemeinschaft teil, genießen gemeinsame Mahlzeiten, Gespräche und Beschäftigungen und erhalten die Unterstützung, die sie im Alltag benötigen.
Welche Betreuung wir anbieten können, richtet sich nach dem persönlichen Unterstützungsbedarf sowie unseren verfügbaren Plätzen und personellen Möglichkeiten.
Für wen eignet sich die Tagesbetreuung?
Die Tagesbetreuung eignet sich für ältere und pflegebedürftige Menschen, die weiterhin zu Hause leben, tagsüber aber Gemeinschaft, Betreuung oder Unterstützung wünschen. Gleichzeitig kann sie pflegende Angehörige im Alltag entlasten.
Wie sieht ein Tag bei uns aus?
Unsere Tagesgäste nehmen am Alltag der Wohngemeinschaft teil. Dazu gehören beispielsweise gemeinsame Mahlzeiten, Gespräche, kleinere Aktivitäten oder Spaziergänge.
Wer möchte, kann sich beteiligen – ebenso bleibt ausreichend Raum für Ruhe und persönliche Rückzugsmöglichkeiten.
Welche Unterstützung ist während des Tages möglich?
Die Unterstützung richtet sich nach dem individuellen Bedarf des jeweiligen Gastes.
Vor dem ersten Aufenthalt besprechen wir gemeinsam, welche Betreuung oder pflegerische Unterstützung benötigt wird und was wir im Rahmen unserer Möglichkeiten anbieten können.
Verhinderungspflege
Wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht sichergestellt werden kann, kann eine Verhinderungspflege für pflegende Angehörige eine wichtige Entlastung sein.
In unserer Seniorenresidenz „Zur alten Schule“ halten wir einen Platz für Gäste zur Verhinderungspflege bereit. Während ihres Aufenthalts können sie am Leben in unserer Wohngemeinschaft teilnehmen und erhalten die Unterstützung und Pflege, die sie während dieser Zeit benötigen.
So wissen Angehörige ihre Liebsten gut versorgt und können sich beispielsweise bei Urlaub, Krankheit oder einer notwendigen Auszeit vorübergehend von der Pflege entlasten.
Für wen eignet sich die Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege kann von pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 2 genutzt werden, die normalerweise zu Hause von einer privaten Pflegeperson – beispielsweise einem Angehörigen – versorgt werden.
Ist diese Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit, Erholung oder aus anderen Gründen vorübergehend verhindert, kann für diesen Zeitraum eine Ersatzpflege in Anspruch genommen werden.
Wie sieht der Aufenthalt bei uns aus?
Während der Verhinderungspflege wohnen unsere Gäste vorübergehend in der Seniorenresidenz „Zur alten Schule“ und können am gemeinschaftlichen Alltag teilnehmen.
Gemeinsame Mahlzeiten, Gespräche und Beschäftigungen gehören ebenso dazu wie die individuell benötigte Unterstützung und Pflege. Vor dem Aufenthalt besprechen wir gemeinsam, welche Versorgung erforderlich ist.
Wie wird die Verhinderungspflege abgerechnet?
Die Kosten des Aufenthalts rechnen wir zunächst privat mit Ihnen ab. Sie erhalten von uns die entsprechenden Unterlagen und können diese anschließend zusammen mit einem Zahlungsnachweis, beispielsweise einer Kopie des Überweisungsbelegs, bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung einreichen.
Ob und in welcher Höhe die Pflegekasse die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem persönlichen Leistungsanspruch und dem noch verfügbaren Jahresbudget ab.
Wir empfehlen deshalb, die geplante Verhinderungspflege bereits vor dem Aufenthalt mit Ihrer Pflegekasse abzustimmen und den verfügbaren Anspruch zu klären.
Wie früh sollte ich einen Platz reservieren?
Da uns für die Verhinderungspflege nur ein begrenzter Platz zur Verfügung steht und die Nachfrage besonders zu beliebten Urlaubszeiten hoch sein kann, empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Anfrage.
Eine kurzfristige Aufnahme ist grundsätzlich möglich, wenn der Platz verfügbar ist. Für einen bestimmten Zeitraum können wir jedoch nur dann sicher planen, wenn noch eine entsprechende Kapazität frei ist.
Ablauf
Von Kontaktaufnahme bis Pflegestart.
Schritt 1
Kontaktaufnahme und unverbindliches Erstgespräch
Im ersten Schritt lernen wir uns kennen. In einem unverbindlichen Gespräch beantworten wir Ihre ersten Fragen und besprechen Ihre persönliche Situation sowie Ihre Wünsche und Erwartungen.
Schritt 2
Persönliches Kennenlernen & Bedarfsermittlung
Bei einem Vor-Ort-Termin lernen Sie unsere Seniorenresidenz und die Wohngemeinschaft persönlich kennen. Gleichzeitig besprechen wir Ihren individuellen Pflege- und Unterstützungsbedarf und planen einen möglichen Termin für einen kurzen Aufenthalt im Rahmen der Verhinderungspflege.
Schritt 3
Pflegegradberatung (falls noch kein Pflegegrad vorliegt)
Bei einem kurzen Aufenthalt in unserer Residenz können Sie den Alltag, die Räumlichkeiten, unsere Mitarbeitenden und natürlich auch die anderen Bewohner kennenlernen.
So haben beide Seiten die Möglichkeit, in Ruhe herauszufinden, ob Sie sich bei uns wohlfühlen und die Wohngemeinschaft zu Ihnen passt.
Schritt 4
Gemeinsame Entscheidung & persönliches Angebot
Nach dem Aufenthalt tauschen wir uns mit allen Beteiligten aus. Wenn sich Bewohner, Angehörige und Wohngemeinschaft eine gemeinsame Zukunft gut vorstellen können, besprechen wir die weiteren Einzelheiten und erstellen ein individuelles Angebot incl. Verträge.
Schritt 5
Einzug in die Seniorenresidenz „Zur alten Schule“
Sind alle Fragen geklärt und die notwendigen Vereinbarungen getroffen, planen wir gemeinsam Ihren Einzug.
Unser Ziel ist es, den Übergang so angenehm wie möglich zu gestalten, damit aus einem neuen Wohnort Schritt für Schritt ein neues Zuhause werden kann.
Durch unsere hohe Qualität sind wir in der Regel ausgelastet und haben wenig Kapazitäten für neue Patieninnen. Daher können wir neue Anfragen nicht immer sofort akzeptiert werden. Fragen deshalb so früh wie möglich an
So sieht unsere Einrichtung von innen aus
Kostenübernahme
Wie hoch die monatlichen Kosten in unserer Seniorenresidenz „Zur alten Schule“ sind, hängt unter anderem vom persönlichen Pflegegrad und dem individuellen Pflege- und Unterstützungsbedarf ab.
Die Gesamtkosten setzen sich im Wesentlichen aus drei Bereichen zusammen:
1. Wohnen
Für die eigene Wohneinheit fällt eine monatliche Warmmiete an. Darin enthalten ist auch der anteilige Mietkostenanteil für die gemeinschaftlich genutzten Räume unserer Wohngemeinschaft.
2. Betreuung & Hauswirtschaft
Für Betreuung und Hauswirtschaft wird eine monatliche Pauschale berechnet. Diese umfasst unter anderem die 24-Stunden-Präsenz vor Ort, die Haushaltsführung sowie die Organisation und Unterstützung im gemeinschaftlichen Alltag.
3. Pflege
Die Pflege wird individuell nach dem persönlichen Bedarf geplant und über unseren ambulanten Pflegedienst erbracht.
Bei einem anerkannten Pflegegrad können die zur Verfügung stehenden Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflegekosten eingesetzt werden. Ob darüber hinaus ein Eigenanteil entsteht, hängt vom Pflegegrad und den tatsächlich benötigten bzw. vereinbarten Pflegeleistungen ab.
Da sich die Kosten und Leistungsansprüche von Bewohner zu Bewohner unterscheiden, erstellen wir Ihnen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs gerne eine individuelle und transparente Kostenübersicht.
Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI
Bewohner einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich einen Wohngruppenzuschlag von derzeit 224 € monatlich erhalten.
Der Zuschlag steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, sofern die Voraussetzungen für eine ambulant betreute Wohngruppe nach § 38a SGB XI erfüllt sind. Er dient insbesondere der Finanzierung einer Person, die gemeinschaftlich organisatorische, betreuende oder hauswirtschaftliche Aufgaben übernimmt.
Der Wohngruppenzuschlag muss bei der Pflegekasse beantragt werden und wird grundsätzlich an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Sie finden weitere infos zur Kostenübernahme unter www.pflege.de
Kontakt
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Häufig gestellte Fragen
Was ist eine ambulant betreute Wohngruppe für Senioren?
Eine ambulant betreute Wohngruppe verbindet möglichst selbstbestimmtes Wohnen mit Unterstützung und Pflege im Alltag.
Die Bewohnerinnen und Bewohner leben gemeinsam in einer überschaubaren Wohnform und erhalten entsprechend ihres persönlichen Bedarfs Unterstützung und ambulante Pflege. Dabei stehen Gemeinschaft, persönliche Gewohnheiten und ein möglichst selbstbestimmter Alltag im Mittelpunkt.
Für wen eignet sich eine ambulant betreute Senioren-Wohngruppe?
Unsere Wohngruppe kann für ältere Menschen geeignet sein, die im Alltag Unterstützung oder Pflege benötigen und gleichzeitig in einem persönlichen und gemeinschaftlichen Umfeld leben möchten.
Ob die Seniorenresidenz „Zur alten Schule" zur persönlichen Situation passt, klären wir am besten bei einem gemeinsamen Gespräch und Kennenlernen.
Wie unterscheidet sich eine ambulant betreute Wohngruppe von einem Pflegeheim?
Eine ambulant betreute Wohngruppe ist eine andere Wohn- und Versorgungsform als ein klassisches Pflegeheim.
Im Mittelpunkt stehen das gemeinschaftliche Wohnen, ein möglichst selbstbestimmter Alltag und individuell organisierte ambulante Pflege- und Unterstützungsleistungen. Dadurch verbindet die Wohngruppe ein persönliches Wohnumfeld mit der notwendigen Unterstützung im Alltag.
Ist in der Senioren-Wohngruppe rund um die Uhr jemand anwesend?
Ja. In unserer Seniorenresidenz „Zur alten Schule" ist rund um die Uhr eine Präsenzkraft vor Ort.
Tagsüber kümmern sich zusätzlich Pflegekräfte um die Bewohnerinnen und Bewohner. In der Nacht steht eine Bereitschaftskraft zur Verfügung. Gerne erklären wir Ihnen bei einem persönlichen Gespräch, wie Betreuung und pflegerische Versorgung in unserer Wohngruppe konkret organisiert sind.
Welche Pflege erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner?
Die Pflege richtet sich nach dem persönlichen Bedarf der jeweiligen Bewohnerin oder des jeweiligen Bewohners.
Benötigte ambulante Pflegeleistungen werden individuell abgestimmt. Verändert sich der Pflegebedarf, kann auch die Versorgung entsprechend angepasst werden.
Wie sieht der Alltag in der Senioren-Wohngruppe aus?
Der Alltag orientiert sich möglichst an den Bedürfnissen, Gewohnheiten und Fähigkeiten unserer Bewohnerinnen und Bewohner.
Gemeinschaft gehört genauso dazu wie die Möglichkeit, sich in den eigenen persönlichen Bereich zurückzuziehen. Uns ist wichtig, dass die Seniorenresidenz nicht nur ein Ort der Versorgung, sondern vor allem ein Zuhause ist.
Haben die Bewohner ein eigenes Zimmer?
Die Bewohnerinnen und Bewohner haben einen eigenen persönlichen Rückzugsbereich und nutzen gleichzeitig die gemeinschaftlichen Bereiche der Wohngruppe.
Die genaue Ausstattung und die Räumlichkeiten unserer Seniorenresidenz „Zur alten Schule" zeigen wir Ihnen gerne bei einer persönlichen Besichtigung.
Kann ich eigene Möbel und persönliche Gegenstände mitbringen?
Ja, persönliche Möbel, Bilder und Erinnerungsstücke sind ausdrücklich wichtig, damit sich das neue Zuhause auch wirklich vertraut anfühlen kann.
Welche Möbel und Gegenstände mitgebracht werden können, besprechen wir individuell unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten.
Können Angehörige zu Besuch kommen?
Ja. Angehörige, Freunde und vertraute Personen bleiben ein wichtiger Bestandteil des Lebens unserer Bewohnerinnen und Bewohner.
Besuche und persönlicher Kontakt gehören deshalb selbstverständlich zum Leben in unserer Seniorenresidenz.
Welche Rolle spielen Angehörige in der Wohngruppe?
Angehörige können – soweit dies vom Bewohner gewünscht wird – weiterhin eng eingebunden bleiben.
Ein guter und persönlicher Austausch zwischen Bewohnern, Angehörigen und den beteiligten Mitarbeitenden trägt dazu bei, die Unterstützung und Pflege möglichst individuell zu gestalten.
Wie wird die ärztliche Versorgung organisiert?
Die medizinische Versorgung wird individuell organisiert. Bestehende ärztliche Kontakte sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben.
Wie Hausarztbesuche, Facharzttermine, Verordnungen und weitere medizinische Angelegenheiten im persönlichen Fall organisiert werden, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen.
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse in einer ambulant betreuten Wohngruppe?
Welche Leistungen von der Pflegekasse übernommen werden können, hängt insbesondere vom Pflegegrad und der persönlichen Situation ab.
Bei einer ambulant betreuten Wohngruppe setzen sich die Gesamtkosten aus unterschiedlichen Bereichen zusammen, beispielsweise Wohnen, Haushalt, Betreuung und Pflege. Deshalb betrachten wir die Finanzierung immer individuell und erläutern Ihnen transparent, welche Leistungen übernommen werden können.
Welche Kosten muss ich in der Senioren-Wohngruppe selbst tragen?
Neben Leistungen, die gegebenenfalls über die Pflegeversicherung finanziert werden können, entstehen in einer ambulant betreuten Wohngruppe auch Kosten, die selbst getragen werden müssen.
Welche Kosten konkret anfallen und welche Leistungen berücksichtigt werden können, erläutern wir Ihnen ausführlich und transparent vor einem möglichen Einzug.
Kann ich auch ohne Pflegegrad in die Wohngruppe einziehen?
Ja, ein Einzug ist grundsätzlich auch ohne Pflegegrad möglich.
Unsere Wohngemeinschaft richtet sich vor allem an ältere Menschen, die in einem gemeinschaftlichen und unterstützenden Umfeld leben möchten. Ob diese Wohnform im persönlichen Fall sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation und dem Unterstützungsbedarf ab.
Gerne besprechen wir mit Ihnen, ob unsere Seniorenresidenz für Sie infrage kommt und welche Kosten gegebenenfalls selbst getragen werden müssen.
Kann ich die Senioren-Wohngruppe vorher besichtigen?
Ja. Uns ist wichtig, dass Sie sich vor einer Entscheidung in Ruhe ein persönliches Bild von unserer Seniorenresidenz „Zur alten Schule" machen können.
Bei einem Besichtigungstermin können Sie die Räumlichkeiten kennenlernen, einen ersten Eindruck vom Leben in der Wohngruppe gewinnen und Ihre Fragen direkt mit uns besprechen.
Wie läuft der Einzug in die Wohngruppe ab?
Vor einem möglichen Einzug führen wir ein ausführliches Gespräch mit Ihnen und auf Wunsch mit Ihren Angehörigen. Dabei besprechen wir den persönlichen Pflege- und Unterstützungsbedarf, die Wohnsituation, die Finanzierung sowie alle wichtigen organisatorischen Fragen.
Vor dem Einzug ist in der Regel ein mehrtägiges Probewohnen vorgesehen. So können Sie einen guten Eindruck vom Leben in der Wohngruppe gewinnen, die Gemeinschaft kennenlernen und auch die bereits dort lebenden Bewohnerinnen und Bewohner kennenlernen. Diese haben bei der Aufnahme neuer Mitbewohner ebenfalls ein Mitspracherecht.
Wenn alle Voraussetzungen geklärt sind und sich beide Seiten mit der Entscheidung wohlfühlen, kann der Einzug gemeinsam vorbereitet werden.